AGB
Angebot und Vertragsabschluss:
I.
Allen unseren Angeboten, Lieferungen sowie Leistungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.
Sie gelten damit auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wir hiermit ausdrücklich widersprochen.
II.
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.
III.
Mehrere Personen als Vertragspartner haften als Gesamtschuldner. In diesem Fall genügt für die Wirksamkeit der Abgabe oder Annahme von Erklärungen, dass diese von einem der Gesamtschuldner oder gegenüber diesem abgegeben werden.
Preise und Zahlungen:
I.
Soweit nicht anders angegeben hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
II.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
III.
Treten zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem der Erfüllung Kostenerhöhungen (Zölle, Steuern, Personal- und Transportkosten etc.) oder Währungskursveränderungen ein oder werden ordentliche Steuern oder Abgaben neu eingeführt, sind wir berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen.
IV.
Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe des uns von der kontoführenden Bank in Rechnung gestellten Zinssatzes, mindestens aber den gesetzlichen Zinssatz berechnet.
V.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nicht verpflichtet, weitere Lieferungen vorzunehmen, und berechtigt, von dem Vertrag insoweit zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weiterhin werden bei Zahlungsverzug des Kunden alle unsere diesem gegenüber bestehenden Forderungen sofort fällig.
VI.
Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen kann der Kunde nur mit eigenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären. Abzüge von einer Rechnung sind nur zulässig, sofern vorher von uns eine entsprechende Gutschrift erteilt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Lieferungsverzögerungen, Mängelrügen oder sonstigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
VII.
Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, so können wir unsere Lieferungen von Barzahlung oder vorheriger Sicherheitsleistung abhängig machen oder von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
Lieferung:
I.
Angegebene Liefer- und Versandtermine sind nur annähernd und unverbindlich, es sei denn es liegt eine ausdrückliche schriftliche und verbindliche Anerkennung vor.
II.
In Fällen höherer Gewalt und anderer, unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Streik, Naturkatastrophen, Aussperrung, behördliche Anordnung etc.) auch wenn sie einen Zulieferer oder Vertriebspartner betreffen, sind wir berechtigt, den Liefertermin angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit dieser noch nicht ausgeführt ist. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten teils vom Vertrag zurückzutreten. Falls sich die Lieferfrist verlängert oder wird von unserer Verpflichtung frei werden, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
III.
Bei Überschreitung einer verbindlichen Lieferfrist um mehr als 14 Tage, ist der Kunde berechtigt, nach Verstreichen einer uns schriftlich – durch einen geschriebenen Brief- zu setzenden Nachfirst von mindestens weiteren 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche entstehen nur bei grober Fahrlässigkeit.
IV.
Es besteht Berechtigung zur Teillieferung, es sei denn, die teilweise Lieferung hat für den Kunden kein Interesse; die Beweislast trägt der Kunde. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.
V.
Wird die Versendungsart nicht vom Kunden bestimmt, erfolgt der Versand nach unserer Wahl ab Lager Bretten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Das gilt auch, wenn aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarung Fracht- und verpackungsfrei geliefert wird. Ist die Selbstabholung der Ware vereinbart und die Ware nicht binnen 14 Tage nach Absendung der Mitteilung der Lieferfähigkeit abgeholt worden, sind wir berechtigt, die Ware per Nachnahme zuzusenden.
VI.
Wird die Annahme der Ware verweigert, besteht –nach Ablauf der von uns gesetzten angemessenen Abnahmefrist- die Berechtigung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Netto-Warenwertes zu verlangen. Die bereits angefallenen Frachtkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Gewährleistung:
I.
Handelsübliche oder unvermeidbare Abweichung der gelieferten Ware in Konstruktion und Ausführung, Gehäuse-Design etc. (z.B.. Durch Neukonstruktion und/oder Neuentwicklung), oder durch die Entwicklung bedingte technische Änderungen, auch bei Nachlieferungen, begründen uns gegenüber keine Rechte. Es wird keine Gewähr übernommen für die Eignung der gelieferten Geräte zu einem bestimmten Verwendungs- oder Einsatzzweck. Eine Gewährleistung für die Kompatibilität zwischen den von uns gelieferten Geräten und den Geräten anderer Hersteller wird nicht übernommen.
II.
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtliche Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Ablieferung der Ware schriftlich unter Angabe von Gründen anzuzeigen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich und unter Angabe der Gründe gerügt werden. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Mängel eines Teiles der Lieferung können, sofern der Rest für den Kunden verwendbar ist, nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Beweislast für die Nichtverwendbarkeit der Restlieferung trägt der Kunde. Solange der Kunde uns keine Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware nicht zur Verfügung gestellt wird, kann sich der Kunde nicht auf die Mängel der Ware berufen.
III.
Für von uns gelieferte Geräte, die in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, gewähren wir eine Garantie für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem auf der Rechnung vermerktem Rechnungsdatum. Die Garantie erstreckt sich auf innerhalb der Garantiezeit auftretende Gerätemängel, die von uns unverzüglich, nach Möglichkeit innerhalb von 21 Tagen ab Eingang des fehlerhaften Gerätes bei uns wahlweise durch Instandsetzung oder Ersatz defekter Teilebeseitigt werden. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir haben das Recht, die Mängelbeseitigung drei mal zu versuchen. Über Ort, Art und Umfang der zu leistenden Garantie entscheidet unser Kundendienst ja nach Lage des Einzelfalls. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl oder ist diese unmöglich oder kommen wir nach schriftlicher Fristsetzung des Kunden mehr als vier Wochen in Verzug, so ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Bei einer Reparatur oder einem Austausch eines fehlerhaften Teils eines Gerätes wird eine neue Garantiefrist nur für das reparierte oder ausgetauschte Teil nach Maßgabe der vorgehenden Bedingungen gewährt. Von vorstehender Garantiezusage sind natürlicher Verschleiß durch Gebrauch, insbesondere an Teilen wie Farbbändern, Gummiwalzen Schreib- und Leseköpfen ausgeschlossen.
IV.
Die Kosten für den Transport fehlerhafter oder reparierter Geräte trägt der Kunde während der Garantiezeit zu 50 %. Außerhalb der Garantiezeit zu 100 %. Rügt der Kunde einen Mangel der von uns gelieferten Ware und stellt sich bei der Überprüfung durch uns, bzw. durch den Hersteller heraus, dass die Ware frei von der Gewährleistung unterliegender Mängel ist, hat der Kunde die uns durch die unbegründete Mängelanzeige entstandenen Prüf- bzw. Testkosten incl. evtl. uns entstandener Frachtkosten zu erstatten.
V.
Rückgabe oder Umtausch von Ware bedarf unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses. Gutschriften für zurückgegebene Ware werden nur dann erteilt, wenn wir die Ware unbeschädigt zurückerhalten. Gutschriften erfolgen ausschließlich zum aktuellen Tagespreis, nicht zum Preis der Lieferung, und werden nur verrechnet. Rückgabe oder Umtausch von Ware aus Restposten oder Sonderangeboten ist ausgeschlossen.
VI.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließende Regelungen der Gewährleistung für unsere Ware und schließen sonstige Gewährleistungs-Ansprüche jeglicher Art, insbesondere auch für Mangelfolgeschäden aus. Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Software und/oder Daten, die auf Speichersystemen der von uns gelieferten oder sonstigen Geräten vorhanden sind. Auch ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden an fremden, also von uns nicht gelieferten Peripheriegeräten. Gewährleistungs- und Garantieansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
VII.
Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Die Haftung umfasst außer bei Vorsatz nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet werden können oder für die der Kunde versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann.
Eigentumsvorbehalt:
I.
Die gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegenüber dem Kunden zustehenden oder noch entstehenden Forderungen unser Eigentum.
II.
Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes im Inland zu veräußern. Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm aus einer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
III.
Der Kunde darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherung übereignen. Wird die Ware beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt in diesem Fall alle Kosten eines Interventionsverfahren.
IV.
Wir verpflichten uns, die für uns bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl herauszugeben, soweit deren Wert unsere Forderung um mehr als 20% übersteigt.
V.
Vertragswidriges Verhalten des Kunden berechtigt uns, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, in der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Erfüllung und Gerichtsstand:
I.
Für diese Bedingungen und unsere gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der BRD. Gerichtsstand ist Karlsruhe.
II.
Erfüllungsort ist Bretten. Gerichtsstand ist für beide Teile – sofern nach § 38 ZPO zulässig Bretten.
Schlussbestimmung:
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages, eine einverständliche Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.